Regelungen für die Inanspruchnahme von geistlicher Begleitung
(gültig für hauptberuflich Mitarbeitende der Diözese lt. Würzburger Diözesanblatt Nr. 11 (167. Jahrgang) vom 22.11.2021)
Grundsätze
Für die Inanspruchnahme von geistlicher Begleitung gelten nachfolgende Regelungen:
- Die Gespräche zur geistlichen Begleitung können im Rahmen dieser Regelung bis zu zwölfmal pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
- Die für die geistliche Begleitung aufgewendete Zeit (inklusive Fahrzeiten) kann nicht auf die Sollarbeitszeit angerechnet werden.
- Fahrtkosten werden nach den üblichen Sätzen bis zu einer Höchstgrenze von 100 Kilometern (einfache Fahrt) auf Antrag unter Vorlage der entsprechenden Belege durch das „Referat Geistliches Leben“ erstattet. Liegt das Ziel der Fahrt innerhalb der Grenzen der Diözese Würzburg, findet diese Höchstgrenze bezüglich der Entfernung keine Anwendung. Eine anderweitige Abrechnung ist nicht zulässig. Bei Bahnfahrten kann ein maximaler Betrag von 80,00 € (Hin- und Rückfahrt) erstattet werden.
- Gegebenenfalls anfallende Honorare für geistliche Begleitung werden nicht erstattet.